Die Bundesregierung muss den Klimaschutz nach einem Urteil des Verfassungsgerichts kurzfristig noch einmal verstärken. Das erst 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz sei teilweise grundrechtswidrig, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Da konkrete Vorgaben zum Treibausgas-Ausstoß ab 2031 fehlten, müsse bis Ende 2022 nachgebessert werden.Den vollständigen Artikel lesen ...