DJ Heil: Weitere Corona-Hilfen für die Wirtschaft denkbar
BERLIN (Dow Jones)--Die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft kann sich womöglich auf weitere Hilfen einstellen. Die große Koalition werde im Mai weiter Hilfsmaßnahmen besprechen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Fernsehsender NTV. Auch bei der Kurzarbeit könnte laut Heil noch einmal nachgelegt werden. Aus der Pandemie komme man durchs Impfen heraus. Bis dahin müssten aber Brücken gebaut werden.
"Dazu gehören Ende Juni eben auch weitere Wirtschaftshilfen, wenn es notwendig ist." Zur Jahresmitte laufen die Bezugszeiträume für die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Soloselbstständige aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz würden derzeit die Möglichkeit von verlängerten Hilfen besprechen, so Heil.
Im Mai müsste beraten und dann zügig entschieden werden. "Wir haben eine Chance, durch diese Krise zu kommen - nicht nur gesundheitlich, sondern auch wirtschaftlich", so Heil.
Hilfe bei der Kurzarbeit
Auch eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit schloss Heil nicht aus. "Das muss man immer situativ mit Blick auf die wirtschaftliche Situation entscheiden." Firmen können derzeit noch bis Jahresende einfacher Kurzarbeit beantragen als noch vor der Krise. Schon zum 30. Juni läuft allerdings die Möglichkeit der Unternehmen aus, sich die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstatten zu lassen. Es gebe aber "im Zweifelsfall auch eine Rechtsverordnung, um das auch für den Rest des Jahres zu verlängern." Auch das werde man sich in der Bundesregierung im Mai anschauen.
Finanziell könne Deutschland die teure Kurzarbeit stemmen, so Heil. Die Bundesagentur für Arbeit sei "voll leistungsfähig". "Die Kurzarbeit - das ist die wichtige Nachricht für Unternehmen und Beschäftigte - steht in diesem Jahr für alle, die es brauchen, zur Verfügung, um Jobs in Deutschland zu sichern."
Keine großen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erwartet der SPD-Politiker von der im April endenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht von Unternehmen. "Es wird auch ein paar Insolvenzen geben. Aber uns sagen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass es keine Riesenwelle wird, die sich auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen wird." Zugleich leugne er nicht, dass vor allem Firmen getroffen seien, die vom Lockdown beschränkt sind - zum Beispiel im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Veranstaltungsgewerbe.
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April 30, 2021 04:35 ET (08:35 GMT)
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