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Online-Kauf: Umtauschrecht zu Coronazeiten

Online-Shopping ist weiterhin die einzige Möglichkeit während Corona abseits vom täglichen Lebensmitteleinkauf zu konsumieren. Was dürfen Kunden von Händlern verlangen, was müssen Sie beim Online-Shopping beachten und gibt es andere Regelungen während der Corona-Pandemie?

Fast jeder Bundesbürger ab 16 Jahren kauft online ein

Das Online-Shopping boomt, gerade zu Corona-Zeiten. Egal ob von zu Hause auf dem Sofa, an der Bushaltestelle, ob mit Smartphone oder einem Tablet - der Einkauf über das Internet gehört für viele, vor allem junge, Menschen zum Alltag. Laut einer Bitkom-Studie aus 2020 kaufen 94 Prozent aller Internetnutzer ab 16 Jahren im Netz. In anderen Zahlen ausgedrückt sind das 55 Millionen Bundesbürger die auf Amazon, Zalando & Co. einkaufen. Und jeder dritter davon shoppt mindestens einmal in der Woche online.

Bei so viel Einkaufsaktivität bleibt eines nicht aus: Nicht jeder Kauf stellt den Käufer oder auch den Beschenkten zufrieden, und man will etwas umtauschen. Gerade in Geschenke-reichen Zeiten wie Weihnachten und immer mehr auch Ostern kommt es nach den Feiertagen zur großen Umtauschwelle, denn schnell hat die Tochter eigentlich beim Kleid eine andere Farbe haben wollen, oder Sohnemann wollte das Smartphone-Modell mit dem größeren Speicher haben. Was dann tun, wenn die Geschenke online gekauft wurden?

Bildquelle: Pixabay / JESHOOTS-com

Rechnungen nicht verlieren

Generell sollte man immer den Kaufbeleg zur Hand haben. Bei großen Online-Händlern wie beispielsweise Amazon ist dies gar kein Problem, alle bisherigen Bestellungen sind in der jeweiligen Historie des Accounts gespeichert. Bei kleineren Händlern sollte darauf geachtet werden, dass die Rechnung mit allen Daten zumindest in elektronischer Form (PDF) per Mail vorliegt.

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