DJ Bund plant Klimaschutzverträge für die Industrie
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung erwägt die Einführung von Klimaschutzverträgen nach dem Ansatz der Carbon Contracts for Difference (CfDs), um der energieintensiven Industrie beim Vermeiden von CO2-Emissionen zu helfen. Ziel sei die "kurzfristige nationale Einführung des Instruments als Pilotprogramm", heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums von Svenja Schulze (SPD), in das Dow Jones Newswires Einblick hatte. Profitieren sollen etwa Unternehmen der Stahl-, Zement-, Kalk- und Ammoniakindustrie.
Geförderte Projektvorhaben müssen laut Papier "zu einer erheblichen Minderung" der CO2-Emissionen führen, mindestens aber 50 Prozent. Die Eckpunkte sollen anschließend in ein Förderprogramm münden, und noch in diesem Jahr strebt das Ministerium ein informelles Interessenbekundungsverfahren an.
Die Maßnahme, die die Bundesregierung bereits in ihrer Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehen hat, soll innovative Umwelttechnologien insgesamt bezahlbarer machen. "Klimaschutzverträge bieten die Möglichkeit, die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse in den Grundstoffindustrien über eine Abfederung der genannten Kostendifferenzen und Risiken zeitlich deutlich vorzuziehen", heißt es dazu in dem Papier.
Konkret würde der Staat den Unternehmen Differenzkosten zwischen tatsächlichen projektbezogenen Minderungskosten und Preisen im EU-Emissionshandel erstatten. Damit soll ein sogenannter "Carbon Lock-In Effekt" aus fehlgeleiteten Investitionen verhindert werden, weil die Industrie weder auf konventionelle, noch auf transformative Technologien setzt.
Verträge mit 10-jähriger Laufzeit
Das Umweltministerium strebt dazu gegenseitige Verträge von mindestens 10 Jahren Laufzeit an. Wie viel das kostet, geht aus den Eckpunkten nicht hervor, allenfals, dass das Projekt aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden soll. Auch heißt es, dass die bestimmenden Faktoren der genannten Minderungskosten "sehr divers" und "stark abhängig von der betrachteten Branche bzw. von dem konkreten Verfahren" seien. Zur Finanzierung erwägt das Umweltministerium auch eine Verbrauchsabgabe auf energieintensive Güter.
Die Verwendung von rotem, blauem oder türkisem Wasserstoff sowie Technologien zur Abscheidung von Kohlenstoff mit dem Ziel der unterirdischen Speicherung sollen indes nicht gefördert werden. Gesichert werden sollen lediglich die Differenzen bei den Betriebskosten, für Investitionszuschüsse verweist das Ministerium auf andere Förderprogramme. Das Programm müsste zuvor noch die EU-Kommission beihilferechtlich zustimmen.
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April 30, 2021 10:58 ET (14:58 GMT)
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