FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 29. April 2021 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, weitere angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Sorgfaltspflichten einzuhalten, insbesondere in Bezug auf den Regel-Prozess bei Kundenaktualisierungen. Dies betrifft auch das Korrespondenzgeschäft und die Transaktions-Überwachung. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG).
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (30.04.2021)