von Martin Reim, €uro am SonntagAb dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch 0,25 Prozent pro Jahr versprechen. Diese Änderung legte das zuständige Bundesfinanzministerium per Verordnung fest.Bisher lag der Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt - bei 0,9 Prozent. Er ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...