DJ Bafin ergänzt Mandat des Sonderbeauftragten bei Deutsche Bank
FRANKFURT (Dow Jones)--Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat gegenüber der Deutsche Bank AG das Mandat des Sonderbeauftragten ergänzt. Wie die Aufsicht mitteilt, möchte sie von der Bank zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weitere interne Sicherungsmaßnahmen sehen, vor allem mit Bezug auf den Regel-Prozess bei Kundenaktualisierungen, auch bei Korrespondenzgeschäft und Transaktions-Überwachung, und ergänzt damit auf Grundlage des 51 Absatz 2 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) das Mandat des mit Bescheid vom 21. September 2018 bestellten Sonderbeauftragten gemäß 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 6 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll über den Umsetzungsfortschritt berichten und diesen bewerten.
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May 02, 2021 05:11 ET (09:11 GMT)
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