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Ohne Ärger durch die Grill-Saison: So sichern sich Bratrost-Fans ab
Wenn es ums Grillen geht, denken wohl die wenigsten sofort an Versicherungen. Doch in einem unachtsamen Moment können schnell Stichflammen in die Höhe schießen und Unfälle mit dramatischen Konsequenzen verursachen.
Bei den ersten Sonnenstrahlen geht Barbecue-Fans das Herz auf und die Vorfreude auf Steak, Bratwurst & Co. ist geweckt. Einen eigenen Grill besitzen laut Statista sogar ganze 90 Prozent der Deutschen. Am liebsten grillen die Bundesbürger laut dem Online-Portal für Statistik mit Holzkohle, weit abgeschlagen liegen Elektro- und Gasgrills. Doch das gemütliche Grillvergnügen hat so seine Schattenseiten, birgt es doch ein hohes Unfallpotenzial, wie der Bund der Versicherten e. V. (BdV) berichtet.
Und jedes Grillgerät wartet mit eigenen Tücken auf. Wer seine fettigen Steaks auf dem Holzkohlegrill zubereitet, kann beim Anheizen mit Brennspiritus beispielsweise dramatische Unfälle verursachen. Beim Gasgrill hingegen wird oftmals der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko. Ganz gleich, für welche Grillausführung das Herz am höchsten schlägt, richtig versichert grillt es sich am sorglosesten. Mit an oberster Stelle steht die Privathaftpflichtversicherung. Sie greift, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden zufügt - beispielsweise, wenn sich ein Grillgast schwerwiegende Verletzungen zuzieht. "Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Denn sollten Sie beim Grillfest tatsächlich eine Person schwer verletzen, können schnell höhere Beträge zusammenkommen. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen", erklärt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Zusätzlich sollten Gastgeber ebenso wie deren Grillparty-Gäste zusätzlich an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Das mag für viele seltsam anmuten, denkt man beim Schlagwort Unfall doch als erstes an eine private Unfallversicherung. Doch die ist eher nachrangig zu betrachten: "Die private Unfallversicherung sichert Sie nicht ab, wenn Sie durch den Unfall berufsunfähig werden. Erleidet eine Person aber so schwerwiegende Verletzungen, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausüben kann, erhält sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente", heißt es. Dabei bezieht sich die Versicherung immer auf den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
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