The Mobility House setzt mit mehreren Netzbetreibern und Unternehmen erstmals Ladeinfrastruktur für Elektroautos als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes um. Das Prinzip: Bei Eingriff des Netzbetreibers wird die Leistung der Ladegeräte reduziert. Dies wird im Gegenzug preislich belohnt. Kurz zur Einordnung vorneweg: Der §14a des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes ...Den vollständigen Artikel lesen ...