Das sogenannte "Anti-Abmahn-Gesetz" ist im vergangenen Dezember in Kraft getreten und sollte Abmahnschlachten zwischen Wettbewerbern sowie massenhaft verschickten Abmahnungen ein Ende bereiten. Weshalb das Gesetz jedoch auch für Vermittler bedeutsam ist, erklärt Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Am 02.12.2020 trat das sogenannte "Anti-Abmahn-Gesetz" in Kraft. Dieses Gesetzespaket brachte viele Neuerungen und Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit sich. Unter anderem sollte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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