DJ Bundestag beschließt Einführung elektronischer Wertpapiere
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die Einführung elektronischer Wertpapiere beschlossen. Das Parlament nahm einen vom Finanz- und Justizministerium dazu erarbeiteten Gesetzentwurf ohne Aussprache an. Er soll das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere öffnen. Die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform soll nicht mehr uneingeschränkt gelten - die Wertpapiere sollen künftig auch rein elektronisch begeben werden können.
Ersetzt werden soll die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier). Die Unions-Finanzexpertin Antje Tillmann (CDU) hatte bereits am Vortag nach der Billigung im Bundestags-Finanzausschuss erklärt, mit dem Gesetz werde "eine zentrale Forderung aus der Blockchain-Strategie der Bundesregierung" erfüllt, und angekündigt, später wolle man auch für andere Wertpapiergattungen, insbesondere Aktien, eine rein elektronische Begebung ermöglichen.
Die Kreditwirtschaft begrüßte den Beschluss. "Durch das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere wird der Finanzplatz Deutschland fit gemacht für neue Technologien", erklärte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der dieses Jahr Federführer des Dachverbandes Deutsche Kreditwirtschaft ist.
Die Kreditwirtschaft sei gut vorbereitet auf das Geschäft mit elektronischen Wertpapieren. Sie begleitet aktiv die Entwicklung von Krypto-Wertpapieren auf Blockchain-Basis. "Wenn die Technologie sich bewährt, sollte der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode mit einer grundlegenden Reform des Depotgesetzes die Modernisierung des Wertpapierrechts fortführen", forderte Schackmann-Fallis.
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May 06, 2021 10:26 ET (14:26 GMT)
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