DJ Bundesrat beschließt Maßnahmen gegen Share Deals
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen, um deren Umgehung bei Immobilienkäufen durch Konzerne zu erschweren. Bisher können Erwerber die Zahlung der Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises vermeiden, indem sie so genannte Share Deals abschließen. Dabei werden die Anteile an einer Immobiliengesellschaft übertragen, in die die Immobilie zuvor überführt wurde, statt die Immobilie unmittelbar zu übertragen.
Mit dem Beschluss des Bundesrats sollen die Bedingungen hierfür verschärft werden. Konnte die Steuer bisher umgangen werden, wenn nicht mehr als 94,9 Prozent an der Grundstücksgesellschaft über fünf Jahre den Eigentümer wechseln, so wird die steuerauslösende Grenze nun von 95 auf 90 Prozent sinken und die Fünfjahresfrist auf zehn Jahre ausgedehnt. Diese Regeln werden auch für Kapitalgesellschaften verschärft. Zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung börsennotierter Kapitalgesellschaften ist aber eine "Börsenklausel" vorgesehen. Nach ihr sollen Anteilsübergänge, die auf Grund eines Geschäfts über eine anerkannte Börse erfolgen, keine Grunderwerbsteuer auslösen.
Sachsen-Anhalts Umwelt- und Agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne) bezeichnete die Regelungen in der Länderkammer allerdings als nicht weitgehend genug und forderte eine "erneute Überarbeitung des Gesetzes" in der kommenden Legislaturperiode. Weiteren Regulierungsbedarf sah sie vor allem mit Blick auf die Landwirtschaft.
Der Bundestag hatte die neue Gesetzesregelung Ende April auf Basis eines Vorschlags von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) beschlossen. Sie beruht auf einer Vorlage der Länder, denen erhebliche Steuerausfälle durch solche Share Deals entstanden waren. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
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May 07, 2021 04:09 ET (08:09 GMT)
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