Unterliegt der Weg von den Wohnräumen ins Home-Office der gesetzlichen Unfallversicherung? Das musste nun das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Fall entscheiden, in dem ein Mann auf dem Weg ins Büro schwer gestürzt war und sich dabei die Brustwirbel zertrümmerte hatte. Bei einem Sturz auf dem Weg ins Büro handelt es sich in aller Regel um einen Arbeitsunfall. Was ist aber, wenn der Gang ins Büro lediglich über eine Wendeltreppe in ein anderes Stockwerk führt? Ist ein Sturz auf der Treppe dann ebenfalls ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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