Handelt ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig, wenn er vor Verlassen einer Immobilie den Hauptwasserhahn nicht abdreht? Das musste nun das OLG Celle in einem Fall entscheiden, in dem einem Zahnarzt ein Wasserschaden von 200.000 Euro entstanden war. Aber auch der Installateur hatte nicht sauber gearbeitet. Jemand, der seine Wohnungstür offen stehen lässt, darf sich nicht wundern, wenn bei seiner Rückkehr ein paar Dinge fehlen. Ein derartiges Verhalten begründet in der Regel ein Mitverschulden des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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