DJ Ausgesetzte Antragspflicht sorgt für rückläufige Insolvenzen
WIESBADEN (Dow Jones)--Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bleibt wegen der ausgesetzten Antragspflicht niedrig. Im Februar meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.195 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 21,8 Prozent weniger als im Februar des Vorjahres. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Insolvenzanstieg wider.
Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigte sich noch nicht in den Ergebnissen für Februar.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Februar im Baugewerbe mit 194 Fällen (Februar 2020: 226). Mit 191 Verfahren waren es im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) fast ebenso viele Insolvenzen (Februar 2020: 255). Im stark von den Corona-Maßnahmen betroffenen Gastgewerbe wurden im Februar 117 Insolvenzen gemeldet (Februar 2020: 167).
Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich zum Jahresende im November (plus 5 Prozent) und Dezember (plus 18 Prozent) eine Trendumkehr abzeichnete.
Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (minus 5 Prozent) fort. Im Februar (plus 30 Prozent) und März (plus 37 Prozent) stieg die Zahl jeweils deutlich gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Diese Entwicklung setzte sich im April nicht fort. So sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren im Vergleich zum März um 17 Prozent. Im April lagen die Zahlen allerdings weiterhin über denen des Vorjahresmonats (plus 10 Prozent).
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May 11, 2021 02:38 ET (06:38 GMT)
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