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(2)

EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / -3-

DJ EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
11.05.2021 
 
               Frauenthal Holding AG 
                Wien, FN 83990 s 
                ISIN AT0000762406 
 
                 Einberufung 
          der 32. ordentlichen Hauptversammlung der 
               Frauenthal Holding AG 
      für Freitag, den 11. Juni 2021, um 14:00 Uhr Wiener Zeit, 
       Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
   sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und 
      Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 wird auf 
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/ 
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Frauenthal Holding AG am 11. Juni 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit 
Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) 
nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands 
sowie weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars 
und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, Am Belvedere 4, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse vorstand@frauenthal.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre 
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. 
übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11. Juni 2021 
ab ca. 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind 
zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt 
   Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts und des vom 
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2020 
   ausgewiesenen Bilanzgewinns 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2020 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2020 
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2021 
 6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
 8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 21. Mai 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 
zugänglich: 
 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Jahresabschluss, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
 jeweils für das Geschäftsjahr 2020 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vergütungsbericht, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
 COVID-19-GesV, 
* Frageformular, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19- 
GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. 
Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag"). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
8. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
 
Per Post oder Boten: Frauenthal Holding AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
Köppel 60 
8242 St. Lorenzen/Wechsel 
 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 13 genügen lässt 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-81 
Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen im Format PDF) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2021 04:03 ET (08:03 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / -2-

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
 
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
 zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen 
 zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls 
 Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat 
 geführt wird, 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406 
 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), 
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni 2021 
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. 
 
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE 
VERFAHREN 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der 
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen 
hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 
11. Juni 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen 
Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: 
 
(i) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, 
c/o Stossier2 Heitzinger Rechtsanwälte in Kooperation 
4600 Wels, Dragonerstraße 54 
E-Mail stossier.frauenthal@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, 
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH 
1010 Wien, Rockhgasse 6 
E-Mail wilfling.frauenthal@hauptversammlung.at 
 
(iii) Daniel Spindler, 
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
1010 Wien, Karlsplatz 3/1 
E-Mail spindler.frauenthal@hauptversammlung.at 
 
(iv) Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter 
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-Tower 
E-Mail reiter.frauenthal@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. 
 
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/ 
InvestorRelations/Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es 
wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden. 
 
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten 
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu 
beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich 
ausgeschlossen. 
 
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien 
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 21. Mai 2021 (24:00 
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse Frauenthal 
Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, zH Mag. Wolfgang Knezek, oder wenn per 
E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse 
w.knezek@frauenthal.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. 
"Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung 
durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter 
elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 
oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000762406 im Text anzugeben ist. 
 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst 
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber 
der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur 
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben 
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im 
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 1. Juni 2021 (24:00 Uhr, 
Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 505 42 06-33 oder 
an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, zH Mag. Wolfgang Knezek, 
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse w.knezek@frauenthal.at, wobei das 
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG 
vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere 
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die 
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung 
der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der 
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in 
deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, 
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf 
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG 
Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen 
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG 
macht die Gesellschaft folgende Angaben: 
Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 
AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu 
erfüllen. 
 
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die 
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter 
(Punkt V. der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege 
der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des 
Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail- 
Adresse vorstand@frauenthal.at ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2021 04:03 ET (08:03 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / -3-

Mail an die Adresse vorstand@frauenthal.at zu übermitteln und zwar so 
rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das 
ist der 8. Juni 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der 
Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, 
insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen. 
Damit ermöglichen die Aktionäre dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung 
und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen. 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/ 
Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, 
muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) im 
entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu 
versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend 
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von 
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 1. Juni 2021 in 
der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person 
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren 
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei 
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst. 
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter 
www.frauenthal.at. 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990 und ist zerlegt in 9.434.990 auf 
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen 
Hauptversammlung. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt grundsätzlich 
9.434.990 Stimmrechte. 
 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 783.499 eigene Aktien. 
 
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte, auch nicht das 
Stimmrecht zu. 
 
Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung 
und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. 
 
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
2. Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Wien, im Mai 2021 
 
                 Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Herr Mag. Wolfgang Knezek 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Anhänge zur Meldung: 
=--------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/documents/2199/12/10717995/0/Einberufung_zur_32__o__HV_der_Frauenthal_Holding_AG.pdf 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 11, 2021 04:03 ET (08:03 GMT)

© 2021 Dow Jones News
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