Abstimmung über die 6,50%-Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG (ISIN: DE000A13SHL2) - der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen (msz Rechtsanwälte), lädt in Absprache mit dem SeniVita-Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl die Inhaber der SeniVita-Wandelanleihe 2015/2020 zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein. Die Abstimmung über Änderungen der Anleihebedingungen sowie weitere Punkte findet im Zeitraum vom 20. Mai 2021 um 0 Uhr bis zum 22. Mai 2021 um 24 Uhr statt.
Hintergrund: Die SeniVita ...
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