
Am 29. April dieses Jahres legte Metzelder vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis ab und wurde nach nur einem Verhandlungstag wegen des Besitzes und der Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist seit Anfang Mai rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgenommen, beide Seiten haben Rechtsmittelverzicht erklärt.
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