Das Bundeskabinett hat nun die Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Die Änderung sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden ab Juli 2023 mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Gegenüber dem Kompromiss, der in der vergangenen Woche bekannt wurde, ist das eine große Änderung. Die beschlossene ...Den vollständigen Artikel lesen ...