DJ PTA-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2021
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Ettlingen (pta032/12.05.2021/15:55) - VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen
Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108
Ergänzung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 20. Mai 2021
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 20. Mai 2021 um 11.00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Ettlingen (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 27.04.2021) hat die Beteiligungen im Baltikum AG, Rostock, gem. § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die Bekanntmachung dieser Ergänzung unter Angabe der nachfolgend wiedergegebenen Begründung verlangt.
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:
8. Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder und der Ersatzmitglieder
Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, schlägt vor, die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herrn Prof. Dr. Claus Becker, Herrn Ralf Bake und Herrn Claudius Lang sowie das Ersatzmitglieder Herr Michael Düren gemäß § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen.
Begründung:
Die aktuelle Besetzung des Aufsichtsrats spiegelt in keiner Weise die Aktionärsstruktur der Valora Effekten Handel AG wider. Von den Aufsichtsratsmitgliedern hält lediglich Herr Prof. Dr. Becker Aktien mit Volumen von 9,09 %. Weitere Großaktionäre sind nicht im Aufsichtsrat repräsentiert vertreten.
Seit Jahren ist ein "dahin dümpeln" der Gesellschaft zu beobachten, der Vorstand ist offensichtlich nicht in der Lage, die Gesellschaft operativ auszubauen. Es gibt keine großartigen Neuerungen, kein neues operatives Geschäft und insbesondere keine Visionen für die Aktionäre, und der Abnickverein Aufsichtsrat schaut diesem Trauerspiel seit Jahren zu, ohne etwas zu unternehmen. Mit den vorhandenen Mitteln und Lizenzen, die die Valora Effekten Handel AG besitzt, kann definitiv deutlich mehr erreicht und deutlich mehr Geld verdient werden als bisher, nicht aber in der aktuellen Konstellation und schon gar nicht mit einem Ralf Bake an der Spitze des Aufsichtsrats. Auch die beiden anderen Aufsichtsratsmitglieder Claudius Lang und Prof. Dr. Claus Becker machen nicht gerade den Eindruck, als ob ihnen etwas an der Weiterentwicklung der Gesellschaft liegen würde. Des Weiteren sind seit dem Amtsantritt von Ralf Bake der Gesellschaft mehrere Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zugegangen. Zudem ist die Außendarstellung der Valora Effekten Handel AG seit der Wahl von Herrn Bake zum Aufsichtsratsmitglied katastrophal.
Bereits seit Jahren fordert die Beteiligungen im Baltikum AG, dass Aktionäre entsprechend ihrem prozentualen Anteilsbesitz im Aufsichtsrat auch vertreten sein sollten und dass Veränderungen im Aufsichtsrat vorgenommen werden sollten.
Seit der Neuwahl der Aufsichtsräte am 28.05.2018 ist der Kurs um ca. 43 % gefallen.
Dies ist unserer Meinung nach insbesondere auf die Wahl von Herrn Ralf Bake in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zurückzuführen.
Die Anleger fühlen sich offensichtlich durch die Wahl von Herrn Ralf Bake und dessen Handlungen, insbesondere auch in Verbindung mit der Kremlin AG, verunsichert. Die Kremlin AG hatte kurze Zeit nachdem Herr Bake in den Aufsichtsrat bestellt wurde einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht gestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass Anleger sich von dieser Tatsache verunsichert fühlen und deshalb der Kurs massiv abgestürzt ist. Auch trägt Herr Ralf Bake als Aufsichtsratsvorsitzender die Hauptverantwortung für die horrenden Rechtsberatungskosten.
Aufgrund der unterlassenen Handlungen des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Bake, bei der Kremlin AG hat die BaFin ein Zwangsgeld i.H.v. 140.000 Eur verfügt. Hierfür trägt nach Auffassung der Beteiligungen im Baltikum AG Herr Bake die Verantwortung.
Nach unserem Informationsstand laufen oder liefen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Bake. Der Reputationsschaden, der der Valora Effekten Handel AG entsteht, wird durch die Handlungen des Herrn Bake jeden Tag vergrößert und schadet der Valora Effekten Handel AG massiv.
Bereits in der letztjährigen Hauptversammlung haben wir die Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere von Herrn Ralf Bake, gefordert.
Die Valora Effekten Handel AG ist offensichtlich ebenfalls der Ansicht, dass ein massives rechtliches Defizit ihrerseits besteht und somit erhöhte Kosten für Rechtsberatung notwendig sind. Anders kann der im Geschäftsbericht genannte Sachverhalt nicht verstanden werden. Dies ist insbesondere erstaunlich, da mit Herrn Claudius Lang ein Rechtsanwalt im Aufsichtsrat vertreten ist.
Somit ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um weiteren Schaden von der Gesellschaft fernzuhalten. Ein Zuwarten bis zur nächsten Hauptversammlung würde womöglich einen noch größeren Schaden entstehen lassen und der Aktienkurs würde noch weiter fallen.
9. Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG betreffend der Vertragsverlängerung des amtierenden Vorstands Klaus Helffenstein durch den Aufsichtsrat
Die Beteiligungen im Baltikum AG, vertreten durch ihren Vorstand Herrn Marcel Biedermann, schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen, wobei wir uns vorbehalten, Anträge in der Hauptversammlung gegebenenfalls in modifizierter Form zu stellen:
Im Lagebericht zum Geschäftsbericht zum 31.12.2017 wird unter 6.) das Vergütungssystem beschrieben.
Laut Geschäftsbericht erhält der Vorstand neben einem monatlichen Festgehalt von 12.500 Eur eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber 150.000 Eur pro Geschäftsjahr.
Laut Geschäftsbericht zum 31.12.2020 hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung von 190.377,73 Eur erhalten. Ein Jahresüberschuss für die Aktionäre wurde einmal mehr nicht erwirtschaftet.
Es stellt sich die Frage, wenn kein positives Jahresergebnis erwirtschaftet wird, wie Herr Helffenstein trotzdem mehr als 150.000,00 Eur (mehr als die Fixvergütung) als Vergütung erhalten konnte.
"Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre auch über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf."
Wir haben bereits auf den letzten 4 Hauptversammlungen das Vergütungssystem kritisiert. Trotzdem hat der Aufsichtsrat eine Vertragsverlängerung für den Vorstand zu unveränderten Bedingungen bis zum 30.06.2023 beschlossen. Dieser wichtige Sachverhalt wurde nicht per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat ist offensichtlich nicht in der Lage, dem Vorstand Einhalt zu gebieten bezüglich seiner Vergütungsansprüche. Weshalb soll ein Vorstand 25 % des Jahresüberschusses erhalten? Gewinne werden bei Herrn Helffenstein privatisiert, die Verluste tragen die Aktionäre. Stellt sich so der Aufsichtsrat die Verteilung vor?
Seit 2011 hat die Gesellschaft lediglich einmal eine Dividende in Höhe von 0,10 Eur ausgeschüttet und der Vorstand Verluste in Höhe von über 1.000.000,00 Eur erwirtschaftet.
Trotz dieser Erfolglosigkeit des Vorstands hat der Aufsichtsrat dem Vorstand ein Fixgehalt in Höhe von 150.000 Eur im Jahr genehmigt zusätzlich noch Tantiemenansprüche.
Wir halten dieses Vergütungssystem für massiv überzogen, möglicherweise ist sogar der Straftatbestand der Untreue verwirklicht, insbesondere deshalb, weil 25 % des Jahresüberschusses als Tantieme an den Vorstand ausgeschüttet wird.
Der Vorstand ist an der Gesellschaft nicht beteiligt, bekommt aber 25 % des Jahresüberschusses, falls ein solcher mal entstehen sollte!
Da bekanntlich auch jedes blinde Huhn mal ein Korn findet, besteht aufgrund dieses desaströsen Vertrags das Risiko, dass die Gesellschaft jahrelang keinen Jahresüberschuss ausweisen kann und die Aktionäre keine Dividende erhalten werden, obwohl der Vorstand über die aufgelaufenen Tantiemenansprüche in Höhe bis zu 600.000 Eur immens profitiert.
Wir kritisieren die unfähigen Aufsichtsräte, die einen solchen Vertrag beschließen und die Aktionäre massiv schädigen.
Aus diesem Grund sind die genauen Hintergründe einer solchen Vertragsgestaltung aufzuklären.
Es soll eine Sonderprüfung gem. § 142 Abs. 1 AktG stattfinden, zur Untersuchung folgender Vorgänge:
- Vertragsverlängerung für den Vorstand durch Aufsichtsratsbeschluss bis zum 30.06.2018.
- Vertragsverlängerung für den Vorstand durch Aufsichtsratsbeschluss bis zum 30.06.2023.
- Welche Personalkosten entstehen für die Gesellschaft im Extremfall in Euro und in Prozent des Jahresüberschusses pro Jahr?
- In welcher Konstellation verdient der Vorstand am meisten?
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May 12, 2021 09:55 ET (13:55 GMT)