Die Anleihegläubiger der 6,50%-Wandelanleihe (ISIN: DE000A13SHL2) der im Insolvenzverfahren befindlichen SeniVita Social Estate AG sollen in der kommenden Woche zwischen dem 20. und 22. Mai an einer Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen. Dazu hat der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, Gustav Meyer zu Schwabedissen von der Kanzlei msz Rechtsanwälte, in Absprache mit dem Insolvenzverwalter der SeniVita Social Estate AG, Dr. Hubert Ampferl, aufgerufen. Warum diese Beschlussfassung so wichtig ist, erklärt Gläubigervertreter Meyer zu Schwabedissen im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion.
Anleihen Finder: Herr Meyer zu Schwabedissen, Sie haben die Inhaber der SeniVita-Wandelanleihe zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen. Worüber sollen die Gläubiger abstimmen und was sind die zentralen Aspekte dieser Abstimmung?
MzS: Es muss geprüft werden, inwieweit den Gläubigern der Anleihe Sicherheiten unrechtmäßig abhandengekommen sind. Um das zu klären, müssen diverse Verfahren geführt werden. Mit ...
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