Private Krankenkassen haben keinen Anspruch darauf, 7% Herstellerrabatt auf alle medizinischen Präparate zu erhalten. Der gesetzlich geregelte Preisabschlag darf gemäß eines aktuellen Urteils des BGH nicht zu einer Privilegierung der privat Krankenversicherten führen. Nach § 1 Arzneimittel-Rabattgesetz (AMRabG) müssen pharmazeutische Unternehmen privaten Krankenkassen einen Preisabschlag in Höhe von 7% gewähren. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun entscheiden, ob diese Vorgabe nur bei verschreibungspflichtigen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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