Anzeige
Mehr »
Montag, 07.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Surfen Sie die heißeste Edelmetall-Welle des Jahrzehnts! Dieses TOP-Unternehmen zündet nächste Wachstumsstufe!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.079 Leser
Artikel bewerten:
(2)

EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
19.05.2021 
 
                  STRABAG SE 
               Villach, FN 88983 h 
                ISIN AT000000STR1 
            Einberufung der Hauptversammlung 
     Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
        17. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE 
          am Freitag, dem 18.6.2021, um 10:00 Uhr 
 
in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli 
Kristall". 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen 
Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 18.6.2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 
2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19- 
GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung 
der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der STRABAG SE am 18.6.2021 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen 
und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter 
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, statt. 
Der Vorstand 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat 
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2021 
6. Wahlen in den Aufsichtsrat 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für 
das Geschäftsjahr 2020 
8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 
9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 
7.400.000,00 gemäß Art 9 Abs 1 SE-VO iVm § 192 Abs 3 Z 2, Abs 4 AktG durch 
Einziehung von 7.400.000 Stück eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 7.400.000,00 und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 
 
II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND 
TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME 
 
Die 17. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19- 
GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, 
BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" stattfinden. Die 
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt 
gegeben. 
 
Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen 
und Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen 
und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, 
und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail 
direkt an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com der Gesellschaft, sofern 
die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre 
Inhaberaktien im Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien 
gemäß Punkt IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt 
II Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben. 
 
1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen 
und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 18.6.2021 ab 
ca. 10:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen. 
 
Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein 
leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- 
und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login 
sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese 
akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der 
Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die 
Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das 
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin 
bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung 
folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere 
Stimmrechtsvertreter 
 
In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und 
Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von 
Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung eines Widerspruchs durch 
Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 
Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der 
Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die 
Gesellschaft trägt, erfolgen: 
 
1. Florian Beckermann 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien 
Tel. +43 1 8763343-30 
E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de 
2. MMag. Thomas Niss 
c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien 
Tel. +43 664 529 6002 
E-Mail: niss.strabag@computershare.de 
3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler 
c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien 
Tel. +43 1 9978022 
E-Mail: thaler.strabag@computershare.de 
4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling 
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien 
Tel. +43 1 5358008 
E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de 
 
Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der allfälligen 
Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der 
oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt 
werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das 
Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben. 
 
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten 
Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur 
Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren 
Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen. 
 
Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein 
Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse 
einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der 
Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformularen. 
 
Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht 
(in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 16.6.2021, 16:00 Uhr, auf 
einem der folgenden Kommunikationswege einlangt: 
 
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben 
angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die 
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)

© 2021 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.