DJ EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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19.05.2021
STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
17. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE
am Freitag, dem 18.6.2021, um 10:00 Uhr
in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli
Kristall".
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen
Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 18.6.2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs
2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-
GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung
der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung
der STRABAG SE am 18.6.2021 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen
und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des
Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen
Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, statt.
Der Vorstand
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2021
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2020
8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um EUR
7.400.000,00 gemäß Art 9 Abs 1 SE-VO iVm § 192 Abs 3 Z 2, Abs 4 AktG durch
Einziehung von 7.400.000 Stück eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 7.400.000,00 und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1
II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND
TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Die 17. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19-
GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV,
BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" stattfinden. Die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt
gegeben.
Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen
und Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen
und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail
direkt an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com der Gesellschaft, sofern
die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre
Inhaberaktien im Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien
gemäß Punkt IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt
II Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben.
1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen
und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 18.6.2021 ab
ca. 10:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen.
Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein
leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton-
und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login
sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese
akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der
Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die
Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das
Abstimmungsverfahren zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin
bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung
folgen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere
Stimmrechtsvertreter
In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und
Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von
Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung eines Widerspruchs durch
Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3
Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der
Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die
Gesellschaft trägt, erfolgen:
1. Florian Beckermann
c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
Tel. +43 1 8763343-30
E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de
2. MMag. Thomas Niss
c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien
Tel. +43 664 529 6002
E-Mail: niss.strabag@computershare.de
3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler
c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien
Tel. +43 1 9978022
E-Mail: thaler.strabag@computershare.de
4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien
Tel. +43 1 5358008
E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de
Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der allfälligen
Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der
oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt
werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das
Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten
Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur
Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren
Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.
Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein
Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse
einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformularen.
Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht
(in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 16.6.2021, 16:00 Uhr, auf
einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben
angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter
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May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)
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