DJ EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 19.05.2021 STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 17. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am Freitag, dem 18.6.2021, um 10:00 Uhr in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli Kristall". Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 18.6.2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19- GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der STRABAG SE am 18.6.2021 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, statt. Der Vorstand I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 7.400.000,00 gemäß Art 9 Abs 1 SE-VO iVm § 192 Abs 3 Z 2, Abs 4 AktG durch Einziehung von 7.400.000 Stück eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 7.400.000,00 und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME Die 17. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19- GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" stattfinden. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt gegeben. Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com der Gesellschaft, sofern die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre Inhaberaktien im Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien gemäß Punkt IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt II Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben. 1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 18.6.2021 ab ca. 10:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere Stimmrechtsvertreter In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung eines Widerspruchs durch Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft trägt, erfolgen: 1. Florian Beckermann c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien Tel. +43 1 8763343-30 E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de 2. MMag. Thomas Niss c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien Tel. +43 664 529 6002 E-Mail: niss.strabag@computershare.de 3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien Tel. +43 1 9978022 E-Mail: thaler.strabag@computershare.de 4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien Tel. +43 1 5358008 E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der allfälligen Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen. Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformularen. Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 16.6.2021, 16:00 Uhr, auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt: Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter
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May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)
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