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(1)

EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung -2-

DJ EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
19.05.2021 
 
                  STRABAG SE 
               Villach, FN 88983 h 
                ISIN AT000000STR1 
            Einberufung der Hauptversammlung 
     Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
        17. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE 
          am Freitag, dem 18.6.2021, um 10:00 Uhr 
 
in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli 
Kristall". 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre! 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen 
Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 18.6.2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 
2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19- 
GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung 
der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der STRABAG SE am 18.6.2021 Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen 
und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter 
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des 
Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, statt. 
Der Vorstand 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat 
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2021 
6. Wahlen in den Aufsichtsrat 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat für 
das Geschäftsjahr 2020 
8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 
9. Beschlussfassung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um EUR 
7.400.000,00 gemäß Art 9 Abs 1 SE-VO iVm § 192 Abs 3 Z 2, Abs 4 AktG durch 
Einziehung von 7.400.000 Stück eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 7.400.000,00 und Änderung der Satzung in § 4 Abs 1 
 
II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND 
TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME 
 
Die 17. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19- 
GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, 
BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" stattfinden. Die 
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt 
gegeben. 
 
Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen 
und Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen 
und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, 
und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail 
direkt an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com der Gesellschaft, sofern 
die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre 
Inhaberaktien im Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien 
gemäß Punkt IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt 
II Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben. 
 
1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen 
und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 18.6.2021 ab 
ca. 10:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen. 
 
Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein 
leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton- 
und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login 
sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese 
akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der 
Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die 
Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das 
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin 
bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung 
folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere 
Stimmrechtsvertreter 
 
In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und 
Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von 
Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung eines Widerspruchs durch 
Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 
Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der 
Gesellschaft unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die 
Gesellschaft trägt, erfolgen: 
 
1. Florian Beckermann 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien 
Tel. +43 1 8763343-30 
E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de 
2. MMag. Thomas Niss 
c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien 
Tel. +43 664 529 6002 
E-Mail: niss.strabag@computershare.de 
3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler 
c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien 
Tel. +43 1 9978022 
E-Mail: thaler.strabag@computershare.de 
4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling 
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien 
Tel. +43 1 5358008 
E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de 
 
Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der allfälligen 
Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der 
oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt 
werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das 
Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben. 
 
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten 
Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur 
Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren 
Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen. 
 
Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein 
Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse 
einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden. 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der 
Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformularen. 
 
Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht 
(in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 16.6.2021, 16:00 Uhr, auf 
einem der folgenden Kommunikationswege einlangt: 
 
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben 
angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die 
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE / Einberufung -2-

unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen. 
 
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung 
von Vollmachten zur Verfügung: 
 
Per Post oder Boten 
STRABAG SE Hauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien 
Per Telefax 
+49 89 30903 74675 
Per SWIFT 
COMRGB2L 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer der 
Namensaktie im Text angeben) 
 
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der 
Hauptversammlung nicht möglich ist. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen 
werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn 
er der Gesellschaft zugegangen ist. 
 
Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der 
virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 15.6.2021 bei der Gesellschaft 
eintreffen muss (siehe Punkt IV). 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der 
virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden: 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und 
Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV der 
Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter (Punkt II Abs 2 und Punkt V der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von 
Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft 
ausschließlich an die E-Mail-Adresse Fragen.HV2021@strabag.com ausgeübt werden 
können. 
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld 
in Textform per E-Mail an die Adresse Fragen.HV2021@strabag.com zu übermitteln 
und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung, das ist der 15.6.2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies 
dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren 
Vorbereitungszeit bedürfen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht 
verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/ 
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die 
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre 
Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität 
einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die 
Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen. 
 
Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist auch 
ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die 
besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts nicht 
bevollmächtigt werden können. 
 
4. Rechte während der Hauptversammlung 
 
Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen Haupt- 
versammlung Fragen per einfacher E-Mail an Fragen.HV202 
[Fragen.HV2020@strabag.com]1@strabag.com übermitteln (siehe voranstehend zum 
Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre). 
 
Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder während der 
Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe 
des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder einer von diesem bestimmten Person 
verlesen. 
 
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung 
zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen 
bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können. 
 
Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten 
besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der 
Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder 
ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von Anträgen 
aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere 
Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär das Fragerecht aber 
nicht ausübt. 
 
Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die unter 
Punkt 2 genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E- 
Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 
13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der 
Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene 
E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und 
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie eine 
andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe vor-anstehend zu den entsprechenden 
Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und 
Aktionäre). 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen 
Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per 
Telefon. 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 28.5.2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com [http://www.strabag.com/ 
] zugänglich: 
 
 
* Jahresabschluss mit Lagebericht 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht 
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 
* Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen 
* Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht 
* Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns 
* Bericht des Aufsichtsrats 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 
* Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 87 Abs 2a letzter Satz AktG 
* Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat 
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der Gesellschaft 
 namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht 
* vollständiger Text dieser Einberufung 
* gegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu 
 organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
 virtuellen Hauptversammlung 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu 
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8.6.2021 
(Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte ist 
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen 
ist und sich anmeldet. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen oder 
Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung 
physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung). 
 
Inhaberaktien 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15.6.2021 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform: 
Per Post oder Boten 
STRABAG SE 
Hauptversammlung 
c/o Donau-City-Str. 9 
1220 Wien 
Per SWIFT 
COMRGB2L 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt: 
Per Telefax 
+49 89 30903 74675 
Per E-Mail 
anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind 
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes 
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depot- 
bestätigung zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von 
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt 
werden: 
 
telefonisch: +43 800 880890 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 19, 2021 08:30 ET (12:30 GMT)

© 2021 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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