Mit welchem Abzinsungszinssatz müssen Betriebsrentenansprüche berechnet werden, wenn die bAV-Zusagen von einem ehemaligen Arbeitgeber im Zuge eines Insolvenzverfahrens auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen? Dazu musste nun das BAG ein Urteil fällen. Rutscht der ehemalige Arbeitgeber in die Insolvenz, geht der bAV-Anspruchsberechtigte in der Regel nicht leer aus. Schließlich springt im Notfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) in die Bresche. Doch dem PSV stehen für die auf ihn übergegangenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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