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Betriebsbedingte Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrates

Die Zustimmung des Betriebsrates ist einer der Stützpfeiler des Kündigungsschutzes in Deutschland. Wie in vielen anderen Belangen auch, gibt es jedoch immer wieder kritische Stimmen oder sogar Chefs, die den Betriebsrat gleich komplett umgehen möchten. Doch ist das möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Die rechtswirksame Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist Alltag in deutschen Firmen. Das Beste, was der Arbeitnehmer tun kann, nachdem er die Kündigung erhalten hat, ist erst einmal Ruhe bewahren. Allerdings nicht zulange, denn Fristen beginnen direkt nach dem Erhalt zu laufen. In aller Regel gilt der Eingang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer als Fristbeginn. In den ersten drei bis fünf Tagen hat der Arbeitnehmer Gelegenheit, die die Kündigung direkt zurückzuweisen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden der Kündigung erhoben werden.

Aus diesen Gründen sollte man zeitnah nach der Kündigung prüfen, ob und wie man gegen die Kündigung vorgehen möchte. In diesen Fällen ist es dann auch in beinahe allen Fällen ratsam, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Besonders wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, profitiert hier fast ausnahmslos von einer rechtlichen Überprüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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