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Betriebsbedingte Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrates

Die Zustimmung des Betriebsrates ist einer der Stützpfeiler des Kündigungsschutzes in Deutschland. Wie in vielen anderen Belangen auch, gibt es jedoch immer wieder kritische Stimmen oder sogar Chefs, die den Betriebsrat gleich komplett umgehen möchten. Doch ist das möglich und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Die rechtswirksame Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung ist Alltag in deutschen Firmen. Das Beste, was der Arbeitnehmer tun kann, nachdem er die Kündigung erhalten hat, ist erst einmal Ruhe bewahren. Allerdings nicht zulange, denn Fristen beginnen direkt nach dem Erhalt zu laufen. In aller Regel gilt der Eingang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer als Fristbeginn. In den ersten drei bis fünf Tagen hat der Arbeitnehmer Gelegenheit, die die Kündigung direkt zurückzuweisen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Bekanntwerden der Kündigung erhoben werden.

Aus diesen Gründen sollte man zeitnah nach der Kündigung prüfen, ob und wie man gegen die Kündigung vorgehen möchte. In diesen Fällen ist es dann auch in beinahe allen Fällen ratsam, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Besonders wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, profitiert hier fast ausnahmslos von einer rechtlichen Überprüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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© 2021 marktEINBLICKE
Achtung, Korrektur!
Die Börsen laufen heiß. Trotz geopolitischer Krisen und steigender Zinsen klettern viele Indizes weiter Richtung Allzeithoch. Doch unter der Oberfläche zeigen sich erste Risse: Der Abverkauf bei Halbleiter-, KI- und Space-Aktien macht deutlich, wie schnell sich die Stimmung drehen kann.

Besonders gefährlich ist die aktuelle Gemengelage aus schwacher Saisonalität, dünner Liquidität in den Sommermonaten und historisch hohen Bewertungen. Selbst vermeintlich sichere Blue Chips sind inzwischen teuer bewertet und damit anfällig für Korrekturen. Gleichzeitig liefern technische Indikatoren erste Warnsignale. So werden viele Rekordstände nicht mehr bestätigt.

Für Anleger steigen die Risiken spürbar. Wer jetzt nicht genauer hinschaut, läuft Gefahr, auf dem falschen Fuß erwischt zu werden.

In unserem aktuellen Spezialreport zeigen wir fünf Aktien, bei denen die Abwärtsrisiken besonders hoch sind – und wo sich Gewinnmitnahmen oder sogar Short-Strategien anbieten könnten.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.