Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des hessischen Landessozialgerichtes keinen Anspruch auf extra Geld für den Kauf von FFP2-Corona-Masken. Dies teilte das Gericht in Darmstadt mit und bestätigte damit die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen in erster Instanz. "Angesichts der Wieder...Den vollständigen Artikel lesen ...
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