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Bayer: Erneuter Glyphosat-Rückschlag, und jetzt?

Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer (WKN: BAY001 / ISIN: DE000BAY0017) musste in seinem US-Glyphosat-Rechtsstreit wieder einmal einen Rückschlag einstecken. Richter Vince Chhabria lehnte einen Antrag zum Umgang mit künftigen Klagen ab.

Der angestrebte Kompromiss für insgesamt zwei Mrd. US-Dollar hätte das juristische Glyphosat-Debakel beenden können. Der nun geplatzte Deal war Teil eines Gesamtpakets von über 11 Mrd. US-Dollar, in dessen Rahmen Bayer schon viele bestehende Klagen beilegen konnte. Richter Chhabria kritisierte, dass der Lösungsvorschlag für die Nutzer des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup unangemessen sei, die derzeit noch nicht an einem Non-Hodgkin-Lymphom, also einer Krebserkrankung des lymphatischen Systems, leiden.

Schafft der Fünf-Punkte-Plan die Wende?

Bayer reagierte auf die Gerichtsschlappe mit der Ankündigung eines Fünf-Punkte-Plans zum effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen. So plant der Konzern unter anderem eine Internet-Seite mit wissenschaftlichen Studien zu Glyphosat-basierten Produkten und will - mit Genehmigung der US-Umweltbehörde EPA - einen entsprechenden Hinweis auf Roundup-Produkten anbringen.

Bayer reagiert auf den neuen Glyphosat-Rückschlag mit einem Fünf-Punkte-Plan. Dieser sieht unter anderem vor, Glyphosat aus den Regalen für Privatkunden in den USA zu verbannen. (Bildquelle: Pixabay / hpgruesen)

Gleichzeitig erwägt Bayer, solche Produkte nicht länger an US-Privatkunden zu verkaufen. Denn laut Bayer behauptet die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger, Roundup-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Bayer zufolge wäre das viel größere Geschäft etwa mit Landwirten davon nicht betroffen.

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