Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage aus dem Bayer-Konzern wegen der Zulassung eines fremden Tierarzneimittels für den deutschen Markt nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Die beiden klagenden Tochterunternehmen seien weder in deutschen noch in europäischen Grundrechten verletzt, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. In dem Verfahren ging es um den Schutz von Dokumenten zu möglichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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