Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage aus dem Bayer-Konzern wegen der Zulassung eines fremden Tierarzneimittels für den deutschen Markt nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Die beiden klagenden Tochterunternehmen seien weder in deutschen noch in europäischen Grundrechten verletzt, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Grundgesetz und Grundrechte-Charta der Europäischen Union führten hier zum selben Ergebnis.Das Medikament, Baytril, stammt im Original von Bayer. Inzwischen sind ...Den vollständigen Artikel lesen ...