BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland darf die Kraft-Wärme-Kopplung mit Genehmigung der EU-Kommission künftig mit bis zu 1,8 Milliarden Euro pro Jahr fördern. Die Brüsseler Behörde billigte das 2020 reformierte KWK-Gesetz, wie sie am Donnerstag mitteilte. Ausgenommen sind Anlagen, die mit Stein- oder Braunkohle befeuert werden.
Bei Kraft-Wärme-Kopplung werden Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt und genutzt. Sie gilt deshalb als besonders effizient und somit auch vergleichsweise klimafreundlich. Die deutsche Förderung werde zu einer weiteren Verringerung der CO2-Emissionen beitragen, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Gefördert wurde KWK in Deutschland auch bisher schon. Dies gilt nach EU-Recht als Beihilfe. Die Vorgängerregelung wurde 2016 von der Kommission genehmigt. Die Regeln wurden mit der Reform etwas verändert. So können auch Betreiber kleinerer KWK-Anlagen an Ausschreibungen zur Förderung teilnehmen. Die Zahl der geförderten Betriebsstunden wurde gesenkt. Das soll einen Anreiz bieten, die Anlagen dann Strom erzeugen zu lassen, wenn er am dringendsten benötigt wird./vsr/DP/he