Internetdienste dürfen nur noch "kleinste Ausschnitte" von Artikeln zeigen. Doch Google will die Suchergebnisse nicht verkürzt darstellen. Der Suchmaschinenkonzern Google ignoriert vorerst die Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Das erfuhr golem.de aus Kreisen des Internetkonzerns. Die am (heutigen) Montag in großen Teilen in Kraft getretene Urheberrechtsreform sieht eigentlich vor, dass Internetdienste ohne Zustimmung der Rechteinhaber nur noch "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" einer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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