Die neuen Regeln für die Verrechnung von Spekulationsgewinnen bzw. -verlusten waren höchst umstritten. Immerhin hätte man beim Handel mit Optionsscheinen nur einen maximalen Verlust von 20.000 Euro geltend machen können, darüber hinausgehende, negative Ergebnisse wurden nicht mehr berücksichtigt. Diese "asymmetrische" Besteuerung hält nun auch der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig. Erleichterung bei vielen Anlegern! So sieht das Bundesfinanzministerium laut einem BMF-Schreiben vom 03. Juni den ...Den vollständigen Artikel lesen ...