DJ EANS-Hauptversammlung: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 08.06.2021 E I N B E R U F U N G zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben FN 55638 x, ISIN AT0000969985("Gesellschaft") am Donnerstag, dem 8. Juli 2021, 10.00 Uhr, Ortszeit Wien in den Räumlichkeiten der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg Zwtl.: I.ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG Zwtl.: Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre erforderlich. Die 27. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 8. Juli 2021 wird daher auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der 27. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 8. Juli 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- Mail-Adresse fragen.ats@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt haben. Zwtl.: Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die virtuelle 27. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Ortszeit Wien, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos), im Internet unter www.ats.net teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den gesamten Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen sowie auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen, die ab spätestens 17. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 27. Hauptversammlung) zur Verfügung stehen wird. Tagesordnung 1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 (2020/21) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 (2020/21) sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassungen über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020/21 ausgewiesenen Bilanzgewinns und über die Ermächtigung des Vorstands zur teilweisen Umwidmung des Bilanzgewinns in freie Rücklagen sowie über den Widerruf der diesbezüglich bestehenden Ermächtigung. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21. 5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft. 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21. 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht. 8. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019. Zwtl.: Unterlagen zur Hauptversammlung; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 17. Juni 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 27. Hauptversammlung) zur Verfügung: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), * Jahresabschluss mit Lagebericht, * (Konsolidierter) Corporate Governance Bericht, * (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG, * Geschäftsbericht jeweils für das Geschäftsjahr 2020/21, * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 7 und 10, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung, * die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 5 und 9, * Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, * Vergütungsbericht, * Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, * Frageformular, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. Zwtl.: NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
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June 08, 2021 09:57 ET (13:57 GMT)