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EANS-Hauptversammlung: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
08.06.2021 
 
E I N B E R U F U N G 
zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der 
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, Leoben 
FN 55638 x, ISIN AT0000969985("Gesellschaft") 
am Donnerstag, dem 8. Juli 2021, 10.00 Uhr, Ortszeit Wien in den Räumlichkeiten 
der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft 
Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg 
 
 
Zwtl.: I.ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
Zwtl.: Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der 
Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist 
angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den 
Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre 
erforderlich. 
 
Die 27. ordentliche Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & 
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 8. Juli 2021 wird daher auf Grundlage von § 
1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der 
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) als "virtuelle 
Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der 27. ordentlichen 
Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik 
Aktiengesellschaft am 8. Juli 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme 
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht 
physisch anwesend sein können, um so die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu 
gefährden. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden 
öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV 
ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung der Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.ats@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt haben. 
 
 
Zwtl.: Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die virtuelle 27. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 
COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit 
im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf 
die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der virtuellen Hauptversammlung am 8. 
Juli 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Ortszeit Wien, unter Verwendung von geeigneten 
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos), im 
Internet unter www.ats.net teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur 
Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den gesamten Verlauf der Hauptversammlung 
und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen sowie auf Entwicklungen in 
der Hauptversammlung zu reagieren. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf 
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen 
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre 
zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen, die ab spätestens 17. Juni 2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > 
Hauptversammlung > 27. Hauptversammlung) zur Verfügung stehen wird. 
 
Tagesordnung 
 
 1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des 
   (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses 
   und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2020 bis zum 31. 
   März 2021 (2020/21) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 (2020/21) sowie des Vorschlags für 
   die Gewinnverwendung. 
 2. Beschlussfassungen über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020/21 
   ausgewiesenen Bilanzgewinns und über die Ermächtigung des Vorstands zur 
   teilweisen Umwidmung des Bilanzgewinns in freie Rücklagen sowie über den 
   Widerruf der diesbezüglich bestehenden Ermächtigung. 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2020/21. 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2020/21. 
 5. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik 
   Aktiengesellschaft. 
 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21. 
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht. 
 8. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien 
   gemäß § 65 Abs 3 AktG. 
 9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2021/22. 
 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener 
   Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die 
   Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch 
   die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen 
   Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019. 
 
 
 
Zwtl.: Unterlagen zur Hauptversammlung; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 17. Juni 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite 
der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 27. 
Hauptversammlung) zur Verfügung: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
 ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* (Konsolidierter) Corporate Governance Bericht, 
* (Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG, 
* Geschäftsbericht 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/21, 
 
* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
 Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 7 und 10, inkl Vorschlag für die 
 Gewinnverwendung, 
* die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 5 und 9, 
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrats der AT & S Austria 
 Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, 
* Vergütungsbericht, 
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
 COVID-19-GesV, 
* Frageformular, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
 
Zwtl.: NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 

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June 08, 2021 09:57 ET (13:57 GMT)

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