DJ Bundesregierung will EU-Verfahren wegen EZB-Urteil gründlich studieren
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will sich erst nach einem genauen Studium schriftlich zum Vertragsverletzungsverfahrens äußern, das die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Karlsruher Urteil zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeleitet hat.
"Es gibt tatsächlich die Bedenken der Europäischen Kommission seit Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020. Über dieses Thema ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission seit dem Zeitpunkt in einem informellen inhaltlichen Austausch gewesen", erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. "Jetzt gibt es das entsprechende Mahnschreiben. Darauf werden wir, genau wie es das Verfahren vorsieht, schriftlich, nachdem wir das uns gründlich angeschaut haben, reagieren."
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 ein im Jahr 2015 gestartetes milliardenschweres EZB-Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen als in Teilen verfassungswidrig eingestuft. Damit stellte sich Karlsruhe gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der zuvor das EZB-Anleihekaufprogramm PSPP gebilligt hatte.
Dennis Kolberg, Sprecher im Bundesfinanzministerium, betonte, aus Sicht der Bundesregierung sei "ein gutes Kooperationsverhältnis zwischen den Gerichten wichtig".
Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, geht sie "wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts" gegen Deutschland vor. Dabei gehe es auch um die "Beachtung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs".
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe. Das Gericht stellte deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderte die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Kritik der Kommission zu reagieren. Ist die Behörde damit nicht zufrieden, kann sie Berlin nochmals förmlich auffordern, Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachzukommen. Tut Deutschland das nicht, kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
(Mit Material von AFP)
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June 09, 2021 07:55 ET (11:55 GMT)
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