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Seyit Binbir
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BGH-Urteil: Wie Bankkunden ihre Kontoführungsgebühren zurückerhalten

Im April erlebten die Banken in Deutschland einen juristischen Paukenschlag: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs war die Erhöhung der Kontogebühren ungültig. Nun droht eine Forderungswelle.

Mittlerweile haben sich Plattform-Dienstleister darauf spezialisiert, den Kunden bei der Abwicklung von Rückforderungen und Kundenrechten zu helfen.

Banken erhöhten über Jahre unrechtmäßig Gebühren

"Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt." - Sätze wie diese dürften jedem in Deutschland kommuniziert worden sein, der über ein eigenes Bankkonto verfügt. Wie sich allerdings herausstellte, durften diese Sätze gar nicht fallen. So erhöhten Sparkassen und Banken regelmäßig ihre Gebühren oder führten sie ein - in der Hoffnung, dass der Kunde zu bequem ist, sich eine andere Bank zu suchen.

Am 27. April entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Damit sind Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig und können durch die Kunden zurückgefordert werden. Zurückzuführen ist dieses Urteil auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Postbank. Das Verfahren führte bis zum Bundesgerichtshof.

Dieser verwies bei der Urteilsverkündung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass die berühmte Zustimmungsklausel nicht für Privatkunden gilt. Mit dem BGH-Urteil wurde nicht nur der Postbank, sondern damit einhergehend allen Banken die Praxis untersagt, Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorzunehmen.

Wie bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese dank des BGH-Urteils nun zurückverlangen. Betroffen sind rund 50 Millionen Bankkunden in Deutschland.

Laut der Finanzaufsicht BaFin laufen Banken nun Gefahr, bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen. Kunden müssen daher damit rechnen, dass die Banken bereits planen, sich gegen das BGH-Urteil zu wehren.

Diese Situation dürfte sehr viel Ausdauer für Kunden, die ihr Geld zurückfordern, bedeuten. Man sollte damit rechnen, dass die Durchsetzung eines Anspruchs sehr kompliziert und zeitaufreibend sein kann. Die Banken dürften die Arbeitsprozesse zudem deutlich verlangsamen und kompliziert halten. Aber wie kommen Kunden ohne nervenzehrenden Prozess an ihr Geld?

Rechtsservice-Plattformen kämpfen für Kunden

In den vergangenen Jahren haben es sich Rechtsplattformen zur Aufgabe gemacht, für Kunden zu kämpfen und diesen eine Menge verwaltungstechnischen Aufwand vom Hals zu halten. Die ersten Unternehmen in diesem Bereich setzten sich vor allem für die Rechte von Flug- und Fahrgästen ein, die von ihren Reiseanbietern benachteiligt wurden.

Mittlerweile gibt es ein weitaus breiteres Feld an Geschäftsgebieten auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt. CONNY ist Deutschlands führende Online-Plattform im Mietrecht, Arbeitsrecht, Finanzrecht und Telekommunikationsrecht. Die Mission von CONNY ist es, Verbrauchern einfach und unkompliziert zu helfen, ihr Recht durchzusetzen.

"Banken haben über Jahre einfach selbst bestimmt, wie viel Geld sie von Kunden nehmen wollen, ohne dass diese je zugestimmt haben. Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Bankkunden entschied, müssen diese nun selbst aktiv werden, um Gebrauch von ihrem Recht zu machen," erklärt Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer bei CONNY.

Das Berliner Unternehmen unterstützt Bankkunden auch bei der Rückforderung ungültiger Kontogebühren. Wie läuft das ab?

In einer "Rundum-Sorglos-Variante" erhält der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche ab. Der Kunde muss sich ab diesem Zeitpunkt um nichts weiter kümmern, bekommt 10 Euro gutgeschrieben und spart in Zukunft Kontoführungsgebühren. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und IBAN angeben und später eine Vollmacht- und Abtretungsurkunde unterschreiben und an das Unternehmen schicken.

Die "Stiftung Warentest" hat das Angebot vor kurzem getestet. Das Urteil für die Plattform fiel sehr positiv aus und ist für Kunden "ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand" verbunden. Vielen Kunden dürfte ein komplizierter und nervenaufreibender Verwaltungsakt damit erspart bleiben.

Enthaltene Werte: DE0009653394

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