Das Landesgericht Innsbruck hat nun nach einem Musterverfahren der Kanzlei Aigner, Lehner, Zuschin die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun bestätigt, gaben die Rechtsanwälte am Freitag bekannt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Roman Taudes zeigte sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...