Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die aktuellen Regeln, wie Anleger Aktienverluste verrechnen dürfen, für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Was bemängeln die Richter - und was sollten Anleger jetzt tun? Aktienverluste verrechnen ist derzeit nur mit Einschränkungen möglich Wenn Anleger derzeit Verluste mit Aktien realisieren, dürfen sie sie nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnen lassen. Nicht aber zum Beispiel Gewinnen aus ETF oder Fonds oder Zinserträgen. Aktienanleger müssen also eine gravierende Einschränkung der Verlustverrechnung aus Wertpapiergeschäften in Kauf nehmen. Und ihre inländischen Depotbanken daher verschiedene Verlustverrechnungstöpfe führen. Bundesfinanzhof hält Regeln zur Verrechnung von Aktienverlusten für verfassungswidrig Experten hielten diese Ungleichbehandlung schon länger für zweifelhaft ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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