DGAP-Ad-hoc: sino AG / Schlagwort(e): Dividende Düsseldorf, 14.06.2021 Unbeschadet der rechtlichen Notwendigkeit, dass Vorstand und Aufsichtsrat über künftige Gewinnverwendungsvorschläge an die Hauptversammlung nach dem jeweiligen Geschäftsjahresende jeweils gesondert beraten und entscheiden, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Überzeugung, dass die besondere Höhe der genannten, nicht betriebsnotwendigen Liquidität eine frühzeitige Festlegung einer Gewinnverwendungspolitik gebietet. Vorstand und Aufsichtsrat der sino AG haben daher heute im Hinblick auf eine Gewinnverwendung für die Geschäftsjahre 2020/2021 und 2021/2022 als Gewinnverwendungspolitik beschlossen, insgesamt mindestens 120 Millionen Euro (brutto) an die Aktionäre der sino AG auszukehren. Der Vorstand und der Aufsichtsrat präferieren derzeit, die gesamte Summe als Dividende in einer oder mehreren Tranchen auszuschütten; jedoch soll auch ein Aktienrückkauf nicht ausgeschlossen sein (welcher aber unter anderem gesonderter Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfte). Konkrete Beschlüsse zu Gewinnverwendungsvorschlägen für künftige Geschäftsjahre wurden heute nicht gefasst; es gibt auch keine konkreten Planungen zu einem Aktienrückkauf. Diese Gewinnverwendungspolitik wurde unter der Voraussetzung beschlossen, dass der Vollzug der genannten Teilverkäufe von Geschäftsanteilen der Trade Republic Bank GmbH (der unverändert im laufenden Geschäftsjahr erwartet wird) mit einem Gewinn von insgesamt rund 127,0 Millionen Euro nach Steuern (vgl. Ad hoc - Mitteilung vom 20. Mai 2021) erfolgt. Mit dieser Gewinnverwendungspolitik streben Vorstand und Aufsichtsrat an, dass der sino AG ausreichend Mittel zur Stärkung und/oder Ausbau des Kerngeschäfts zur Verfügung stehen. Zugleich würde auch in der sino Beteiligungen GmbH noch Liquidität verbleiben, um neue Beteiligungen eingehen oder in bestehende Beteiligungen weiter investieren zu können. Der am 12. März 2021 im Bundesanzeiger bereits bekannt gemachte Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von 2,92 Euro pro Aktie bleibt hierdurch unberührt und wurde heute auch nicht geändert. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag bezieht sich auf den Bilanzgewinn des Vorjahres, der durch den Vollzug der genannten Teilverkäufe nicht berührt wird. Kontakt: Markus Lankes Assistent der Geschäftsleitung Tel. +49 211 3611 1220 14.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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