Darf ein Gericht auch dann noch ein Gutachten zur zulässigen Miethöhe einholen, wenn bereits ein gültiger Mietspiegel vorliegt? Und für welchen genauen Zeitpunkt muss die Vergleichsmiete bestimmt werden? Auf diese Fragen musste der BGH nun in einem aktuellen Verfahren Antworten finden. Zur Orientierung, wie hoch eine Mieterhöhung ausfallen darf, kann unter anderem auf einen einfachen Mietspiegel zurückgegriffen werden. Ob ein Gericht in so einem Fall zusätzlich noch ein Sachverständigengutachten ...Den vollständigen Artikel lesen ...