Der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum Wirecard-Finanzskandal kann veröffentlicht werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Dienstagabend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen seien. Der Abschlussbericht sei nicht durch Verwaltungsgerichte überprüfbar.Dies ergebe sich aus dem Grundgesetz und verfolge den Zweck, das parlamentarische ...Den vollständigen Artikel lesen ...