BERLIN (dpa-AFX) - Der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornografie soll konsequenter bestraft werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am frühen Freitagmorgen verabschiedet hat. Damit können Betreiber einer kriminellen Handelsplattform künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Es dürfe sich "niemand herausreden, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Schon bisher machten sich Betreiber grundsätzlich der Beihilfe schuldig, wenn ihre Online-Marktplätze für illegale Geschäfte genutzt wurden. Wenn ihnen aber keine Kenntnis von den konkret gehandelten Waren nachgewiesen werden konnte, blieben sie in der Regel unbehelligt. Deshalb steht nun das Betreiben krimineller Handelsplattformen als neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch./ax/DP/zb