DJ Bundesrat gibt grünes Licht für besseren Anlegerschutz am grauen Kapitalmarkt
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat verstärkte Anlegerschutzmaßnahmen gebilligt. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Plenartagung in Berlin darauf, zu dem entsprechenden Beschluss des Bundestages den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit wird ein vom Bundesfinanz- und vom Bundesjustizministerium erarbeitetes Maßnahmenpaket umgesetzt. Verbraucher sollen damit durch die weitere Regulierung und das Verbot einiger hochspekulativer Vermögensanlagen wirkungsvoller vor hohen Risiken des grauen Kapitalmarkts geschützt werden. Laut Bundesrat sollen "Regelungen geschaffen werden, die es vor allem Privatanlegern ermöglichen sollen, weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen zu treffen".
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes sieht vor, Blindpool-Anlagen zu verbieten, in denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen. Damit soll laut Finanzministerium eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage sichergestellt werden. "Produkte, bei denen nicht klar ist, welche konkreten Anlageobjekte finanziert werden sollen, dürfen dann Privatanlegern nicht mehr angeboten werden", so der Bundesrat. Bürgerwindparks und andere wünschenswerte Initiativen sollen aber trotz des Blindpoolverbots weiterhin möglich sein. So sollen klar definierte "Semi-Blindpools" als Sachanlagen für Privatanleger erlaubt sein.
Zudem soll die Finanzaufsicht Bafin verbesserte Prüfungsmöglichkeiten bei Vermögensanlagen erhalten. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nach der vom Bundestag beschlossenen Regelung nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten soll verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt werden, um Missbräuche zu verhindern. Um die Transparenz für Anleger zu erhöhen, sollen zudem künftig Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte und Informationsblätter auf der Internetseite der Bafin veröffentlicht werden.
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June 25, 2021 04:34 ET (08:34 GMT)
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