Über die sogenannte Spitzenglättung im Rahmen der Reform des Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes wird erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden. Das BMWi bestätigte Medienberichten zufolge, das Thema nicht mehr vor der Bundestagswahl voranzutreiben. Als Grund gibt das Ministerium an, dass noch keine Einigkeit unter Vertretern von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern in ...Den vollständigen Artikel lesen ...