Die Zeiten für Banken und Sparkassen in Deutschland werden immer härter. Jahrelang konnten sie klammheimlich Gebühren erhöhen und gingen von der stillschweigenden Zustimmung ihrer Kunden aus. Doch das wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) verboten und bei einer Benachteiligung des Kunden, kann von einer stillen Zustimmung nicht ausgegangen werden. Auch das Urteil des BGH gegenüber der Commerzbank bzgl. der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Kreditkündigungen (Az.: 17 U 810/19) stärkt die ...Den vollständigen Artikel lesen ...