London (www.fondscheck.de) - Als die ETC Group im Juni 2020 ihren ersten Krypto-ETP, den BTCetc - ETC Group Physical Bitcoin ETC (ISIN DE000A27Z304/ WKN A27Z30) (BTCE), an der Deutschen Börse notierte, war eine der am häufigsten gestellten Fragen von Privatanlegern noch nicht geklärt: Wie steht es um die einkommensteuerliche Behandlung des ETPs, so HANetf Limited in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: ...Den vollständigen Artikel lesen ...