In der Schweiz gibt es im Schweizer Strafgesetzbuch einen Artikel, der angesichts der Corona-Pandemie an Bedeutung gewinnt. Im zweiten Buch (Besondere Bestimmungen), zwölfter Titel (Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden), Art. 258 (Schreckung der Bevölkerung) heißt es: "Wer die Bevö...Den vollständigen Artikel lesen ...
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