DJ PTA-HV: Zumtobel Group AG: Einladung zur 45. ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Dornbirn (pta006/02.07.2021/07:00) - Zumtobel Group AG Firmenbuchnummer 62309 g ISIN AT0000837307
Der Vorstand der Zumtobel Group AG (die "Gesellschaft") lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 30. Juli 2021, um 10:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn) im Lichtforum Höchsterstraße, Höchsterstraße 8, A-6850 Dornbirn, stattfindenden
45. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Am 1. Juli 2021 ist die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (BGBl. II Nr. 278/2021) in Kraft getreten, welche eine Präsenz-Hauptversammlung, als Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, von den Regelungen für Zusammenkünfte teilweise ausnimmt.
Daher und auch in Anbetracht der sich fortsetzenden, positiven Entwicklung in Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 hat der Vorstand entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Zumtobel Group AG als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.
Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für die Zumtobel Group selbstverständlich höchste Priorität und werden daher organisatorische, insbesondere räumliche und hygienische Maßnahmen getroffen, um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Die Zumtobel Group AG wird die Hauptversammlung im Einklang mit den am 30. Juli 2021 in Kraft befindlichen COVID-19 Maßnahmen abhalten und behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2021 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020/2021, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes und dem konsolidierten Corporate Governance Bericht zum 30. April 2021. 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2020/2021. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/ 2022. 6. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021/2022. 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020/2021.
1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)
Die gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen (Einberufung gemäß § 106 AktG, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten bzw. Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird, Jahresabschluss mit dem Lagebericht, konsolidierter Corporate Governance Bericht, Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG, Vergütungsbericht für den Vorstand und Aufsichtsrat 2020/2021, Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht) stehen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 9. Juli 2021, zum Download auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://z.lighting/ kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der Zumtobel Group AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, somit der 20. Juli 2021, um 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), Aktionär der Zumtobel Group AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Übermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut oder von einem Effektenhändler mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs. 2 AktG): 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code); 2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000837307) des Aktionärs; 4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; 5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Textform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 27. Juli 2021 bis 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), wie folgt zugehen:
Per Fax: +43 (0) 1 890050067
oder
Per E-Mail: anmeldung.zumtobel@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt als tif, pdf, etc.)
oder
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig für Zumtobel Group AG Köppel 60 A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
oder
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000837307 im Text angeben)
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (20. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), Ortszeit Dornbirn) beziehen.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG)
Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß § 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110 AktG sowie auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG wird hingewiesen.
Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in der Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 9. Juli 2021, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die Zumtobel Group AG, Abteilung Investor Relations, Höchsterstraße 8, A-6850 Dornbirn, oder per E-Mail (ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien in der Höhe von 1 % des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 21. Juli 2021, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 5572 509-1249 oder per E-Mail an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter https://z.lighting/ abrufbar.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge (ausgenommen Vorschläge von KandidatInnen zur Wahl in den Aufsichtsrat, welche nur unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 110 AktG gestellt werden können) stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, sohin mindestens seit 23. Juli 2021, durchgehend zugänglich war und diese Informationen bis zum Ablauf
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July 02, 2021 01:00 ET (05:00 GMT)