DJ Bankenaufsicht entlastet kleinere Kreditinstitute
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die rund 1.150 kleineren deutschen Kreditinstitute werden ab sofort von bestimmten administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht entlastet. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und die Bundesbank mitteilen, gelten die neuen Regelungen für alle Unternehmen, die nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) als kleines und nicht komplexes Institut ("small and non complex institution" - SNCI) klassifiziert sind.
Die Erleichterungen sind rein operativer Natur und sollen die SNCIs administrativ entlasten - es handelt sich nicht um kapital- oder liquiditätsschonende Maßnahmen. "Wir differenzieren jetzt noch stärker zwischen weniger auffälligen Instituten auf der einen und problematischen Instituten auf der anderen Seite", sagte Bafin-Exekutivdirektor Raimund Röseler.
"Die Klassifizierung als SNCI und die damit verbundenen Erleichterungen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Proportionalität in der Regulierung", sagte Joachim Wuermeling, das für Bankenaufsicht zuständige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank. "Gerade die deutsche Seite hatte den Gedanken der Proportionalität immer wieder in die europäischen Verhandlungen eingebracht." Jetzt werde er in die Tat umgesetzt.
Insgesamt sind rund 88 Prozent aller deutschen nicht-signifikanten Institute als SNCI klassifiziert worden. Zusammen repräsentieren sie rund 18 Prozent der Bilanzsumme des deutschen Bankensystems. Einen hohen Abdeckungsgrad gibt es insbesondere bei Genossenschaften (96 Prozent) und Sparkassen (82 Prozent). Die Bafin hat damit begonnen, die betroffenen Institute zu informieren.
Mit der Klassifizierung gehen folgende Maßnahmen und Erleichterungen einher:
1. SNCIs können auf Antrag bei der Bafin die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote ("simplified Net Stable Funding Ratio" - sNSFR) anwenden. Damit können SNCIs auf einige Meldepunkte verzichten.
2. Offenlegungsanforderungen werden künftig noch deutlicher nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Banken abgestuft. SNCIs sparen hier also an Offenlegungsumfang und -frequenz.
3. Die Liquiditätsmeldung AMM (Additional Monitoring Metrics), mit der zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung übermittelt werden, ist künftig für Nicht-SNCIs monatlich abzugeben. Für SNCIs bleibt es bei der vierteljährlichen Meldung.
Kleine und nicht komplexe Institute sollen künftig von verringerten Meldepflichten profitieren. Der Bankenregulierer Eba hat diese perspektivisch denkbaren Einsparungen im Rahmen ihrer Kosten-Nutzen-Analyse auf 15 bis 24 Prozent der Kosten des europäischen bankaufsichtlichen Meldewesens beziffert. Für kleine, nicht komplexe Institute in der EU entspricht das Kosteneinsparungen zwischen 188 und 288 Millionen Euro.
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July 02, 2021 03:56 ET (07:56 GMT)
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