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EANS-Kapitalmarktinformation: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

DJ EANS-Kapitalmarktinformation: Bank für Tirol und Vorarlberg AG/ Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen 
und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Bank für Tirol und Vorarlberg 
Aktiengesellschaft (BTV) 
 
Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 
VeröffentlichungsV 2018 
 
Der Vorstand der BTV hat am 05.07.2021 beschlossen, von der in der 
Hauptversammlung vom 10.06.2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für 
ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG 
Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener 
Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das 
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht: 
 
 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020. 
 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 
   10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 
   über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro 
   adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at. 
 3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 08.07.2021; voraussichtliche Dauer bis 
   19.07.2021. 
 4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien 
   der BTV (ISIN: AT0000625504). 
 5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 4.000 Stück Stammaktien der BTV, 
   das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,012 %. 
 6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt 
   der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die 
   Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um 
   nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende 
   Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten 
   amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb 
   vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. 
 7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der 
   aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der 
   Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil 
   der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand 
   behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen 
   gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden. 
 8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 
 9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der 
   VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at, 
   zu erfüllen. 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und 
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500, stefan.heidinger@btv.at 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 05, 2021 05:23 ET (09:23 GMT)

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© 2021 Dow Jones News
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